AWO-Aus III

Nach meiner Meinung ist es nicht die beste Idee, seinen Auftraggeber auch noch zu verklagen, wenn man überhöhte Rechnungen stellt. Nun hat man sich außergerichtlich geeinigt.
Nach meiner Meinung ist es nicht die beste Idee, seinen Auftraggeber auch noch zu verklagen, wenn man überhöhte Rechnungen stellt. Nun hat man sich außergerichtlich geeinigt.