Bubatz

Mathias Zeuner Cannabis
Hanf — Legalize it. Bild: Pixabay

Da unterliegt die FAZ einem Missverständnis. Selbstverständlich kann man aus medizinischer Sicht Bedenken gegen den Konsum von Cannabis haben. Sollte man. Das hat aber nichts mit der politischen Frage der Cannabislegalisierung zu tun.

Über Karl Lauterbachs Eignung als Bundesminister kann man streiten. Aber die im Koalitionsvertrag festgelegte und nun von ihm umgesetzte Legalisierung von Cannabisprodukten ist aus meiner Sicht völlig richtig. Die FAZ, Herr Deckers, verwechselt in ihrem Text schlicht die politische mit der medizinischen Komponente. Die erwünschte Wirkung der konservativen Panikmache bleibt nicht aus. „Unsere Kinder …, wie kann man nur…, fahrlässig…, unverantwortlich“

Also erstens: Nein, es geht nicht darum alle Kinder zu Kiffern zu machen. Das steht auch deutlich so im KV: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.“ Selbstverständlich bleibt also auch in Zukunft die Abgabe von Cannabis an Kinder und Minderjährige verboten. 

Zweitens: Erwachsene Menschen, mündige Bürger, denen man selbstverständlich und richtigerweise zutraut, über ihre eigene Regierung zu befinden, Kinder zu erziehen und Steuern zu erwirtschaften, die entscheiden selbst, wie sie mit dieser Frage umgehen. Das heißt ja nicht, dass ich absofort zugedröhnt in der Ecke liege oder meinen Kindern empfehle zum Haschjünger zu werden. Auch wenn es abgedroschen klingt - Wie sinnvoll ist es, mir staatlicherseits zu „erlauben“, zur Tanke zu gehen und mir vier Flaschen Vodka und eine Stange Roth-Händle zu kaufen, aber der Kauf von Bubatz mich zum Kriminellen macht? Eben. Der Hinweis darauf, dass ich die drei Einkäufe im Interesse meiner eigenen Gesundheit, der Volksgesundheit, besser unterließe, ist gerechtfertigt.

Aber es ist mein Leben, mein Körper, meine Entscheidung.