Datenschutz from hell

Teams ist böse. Das meint zumindest der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Alternativen hat er keine im Angebot. Deswegen „duldet“ er großzügigerweise die Nutzung von Teams, Zoom, GoTo-Meeting und Co. bis zum 31. Juli 2021 an hessischen Schulen.
Untertänigsten Dank. Ein Schelm wer dabei einen Zusammenhang zum unseligen Lockdown Gewurschtel der Regierung und der MPs sieht. Die ja, siehe da, auch keine Alternativen zum Lockdown und damit zum Homeschooling im Angebot haben.
Die Frage sei erlaubt: Verstößt die Verwendung von Teams jetzt gegen geltendes Recht oder nicht? Und wenn sie das an Schulen tut, warum dann nicht überall? Und wenn diese überall gegen geltendes Recht verstößt, warum wird es dann nicht überall verboten? Und wenn es dann überall verboten wird, wird es dann nicht Zeit, sich über die Sinnhaftigkeit geltenden Datenschutzrechts Gedanken zu machen?
Entschuldigung, ich soll ja konstruktiv sein: Ja, wird es. Die geltenden Datenschutzbestimmungen sind an vielen Stellen sinnlos, mindestens mal am Ziel, an der Zielgruppe vorbei geschrieben. Ein ausgeschalteter Rechner verstößt nicht gegen den Datenschutz, das stimmt. Wenn ich aber, in dem Moment, indem ich (als Lehrer, Schüler, irgendwas …) ihn einschalte, mit einem Bein im Knast stehe, dann stimmt was an der Rechtslage nicht.