Demokratie triumphiert
Die Demokratie triumphiert in Hessen über die schwarz-rote Landesregierung: Der Staatsgerichtshof hat am 28. Januar 2026 in seinem Urteil zur Klage der FDP gegen die HGO Novelle der Regierung entschieden: der Wählerwille zählt.
Zitat Moritz Promny zum Ausgang der Klage:
Der Wählerwille zählt – nicht der Wille der Landesregierung.
Die Zusammensetzung unserer Kommunalparlamente muss das Ergebnis der Stimmen der Bürgerinnen und Bürger sein. Deshalb sind wir als @fdp_hlt überzeugt: Die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens bei der Kommunalwahl ist verfassungswidrig. Heute wurde unsere Klage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof verhandelt. Dabei wurde deutlich, wie stark mathematische Verfahren die Sitzverteilung beeinflussen.
Wir haben gute juristische und mathematische Argumente auf unserer Seite. Es geht dabei um einen zentralen demokratischen Grundsatz: Die Vielfalt der kommunalen Parlamente muss erhalten bleiben. Alle Wählerstimmen müssen gleichwertig zählen.
Die Freien Demokraten hatten gegen die Kommunalrechtsnovelle von Schwarz-Rot geklagt, weil das geänderte Verfahren von Hare/Niemeyer zu D‘Hondt ihrer Ansicht nach größeren Parteien einen systematischen Vorteil verschafft. „Wir haben geklagt, weil Wahlrecht kein technisches Detail ist. Wahlrecht ist das Fundament unserer Demokratie“, betont Promny. Fortan gehe es nicht um Sieger oder Verlierer: „Jetzt geht es darum, das Urteil konsequent umzusetzen und Wahlrecht künftig so zu gestalten, dass jede Stimme gleich viel zählt – transparent, nachvollziehbar und fair“, fordert Promny. „Klar ist: Die Kommunalparlamente werden nach dem Willen der Wählerinnen und Wähler zusammengesetzt, nicht nach dem Willen der Landesregierung.“