Rentendoppelbesteuerung

Rentendoppelbesteuerung unzuläßig. Bild: Pixabay

Der Bundesfinanzhof fordert eine Neureglung der Rentenbesteuerungspraxis. Im aktuellen, von der rot-grünen Bundesregierung 2005 eingeführten System kann es zu Doppelbesteuerungen von Rentenbeiträgen kommen. Der Finanzminister muß nun nachbessern. Mal wieder.

Zwar wurden in den Urteilen X R 33/19 und  X R 20/19 des Bundesfinanzhofs die Klagen der Rentner wegen Doppelbesteuerung abgewiesen. Allerdings stellte der BFH fest, dass die aktuelle Praxis zu unzuläßigen Doppelbesteuerung von Renten führen kann.

Ich frage weiterhin: Warum müssen Zwangs-Beiträge in ein staatliches Rentensystem überhaupt besteuert werden? Wäre es nicht besser, für die Rentenkasse erwirtschaftetes Geld nicht nur nicht doppelt, sondern gar nicht zu besteuern? Warum müssen von freiwillig eingezahlten Geldern in das staatliche Rentensystem oder von einer private Rentenvorsorge Abgaben an den Staat fließen? Und: Warum müssen Rentner ihr Einkommen versteuern, obwohl sie ja ein Arbeitsleben lang Steuern gezahlt haben. Hat denn nicht nur die Solidargemeinschaft der Steuerzahler die Pflicht zur Rentenfinanzierung beizutragen, sondern auch der Staat, die Regierung?