Republikflucht
Z. zahlt ungern Steuern. Das ist in Deutschland nicht gern gesehen. Da hilft nur Republikflucht?
Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) greift, wenn jemand mit Kapitalgesellschaftsanteilen (z. B. GmbH, AG) ins Ausland zieht.
Z. zahlt ungern Steuern. Das ist in Deutschland nicht gern gesehen. Da hilft nur Republikflucht?
Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) greift, wenn jemand mit Kapitalgesellschaftsanteilen (z. B. GmbH, AG) ins Ausland zieht.