Mathias Zeuner

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#SBGG

Ich gebe zu: Ich hätte erwartet dass auf Twitter aktuell andere Themen im Vordergrund stünden.

Mathias Zeuner FDP

Selbstbestimmungsgesetz: Gut oder kann weg? Bild: Screenshot Twitter. Live-Poll: unten.

Ich gebe zu: Ich hätte erwartet dass auf Twitter aktuell andere Themen im Vordergrund stünden. Etwa die Wirtschaftskrise Deutschlands. Oder die Regierungskrise. Oder die Krise der sozialen Systeme. Oder die Krise des Asylsystems. Oder die Bedrohung des freiheitlichen Rechtsstaats durch Putin, Hamas, BSW und AfD. Oder die erdrückende Bürokratisierung, der überlaute Schrei nach immer mehr und mehr Staat und Staat, Steuern und Steuern. Merz und Habeck, Milei und Musk. Von mir aus sogar Bürokram aus dem Genscher-Haus.

Nein. Mein Bekenntnis der von mir so empfundenen semantischen Ambiguität des Begriffs „Geschlecht“ löste Stürme des Entsetzens aus. Meine, durchaus eingeschränkte, Zustimmung zu Novelle des TSG in Form des SBGG führte zu wüsten Beleidigungen und Gegenbeleidigungen (bin zwar ein Mann, aber auch nur ein Mensch) auf Twitter.

Der Auslöser war ein Eintrag auf der natürlich durchschaubar von orthodoxen Anhängern eines eng gefassten Begriffs „Frau“ organisierten Webseite: https://was-ist-eine-frau.de/. In einer, wie ich jetzt weiß, offensichtlich von Furien, Entschuldigung, Feministinnen, geführten Kampagne, mit dem Ziel, zu einer politischen schwarz/weiß Skizze der Geschlechter zu gelangen. Frau = gut. Mann = böse. Da passe ich natürlich nicht ins Bild: 

Was ist eine Frau Mathias Zeuner
Screenshot: „Was ist eine Frau“. meine Antwort

Zwischen den Stühlen zu sitzen, zumindest denen schlichter Geister, ist das Schicksal des Freien Demokraten. Das gehört dazu. Dennoch, um das klar zu sagen: Weder nehme ich es irgendwem übel, wenn er meine Geschlechtsdefinition nicht teilt, noch wenn er das Selbstbestimmungsgesetz für einen Fehler hält. Aber, ich bin eben der Überzeugung, dass der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister nunmal die Semantik des Begriffs Geschlecht zu berücksichtigen hat. Und, vor allem, dass es das Recht des freien und erwachsenen Bürgers ist, die bei der Geburt getroffene Entscheidung zu korrigieren. Wenn er das möchte. Mit allen Konsequenzen die das hat.

Um auch das nochmal ganz klar zu sagen: ich bin nicht einverstanden mit den Regelungen für Minderjährige im #SBGG, die müssten eindeutiger und strikter sein. Und ich bin der Meinung, dass es keiner zusätzlichen Strafbewehrung bedarf. Wir haben genug Paragrafen. Etwa §§ 185, 186, 187, 263 StGB.

Und ich bin der Meinung, dass es der weiteren Stärkung des Hausrechts bedarf um das SBGG zu unterstützen. Nicht nur um zu verhindern, dass Habeck und Lauterbach mir immer weiter auf die Pelle rücken. In meinem Heizungskeller rumschnüffeln und meine Gäste zählen. Nein, wir müssen in Zukunft auch wieder die Rechte des Hausherren generell stärken, privat und im öffentlichen Raum. Auch in Gefängnissen. 

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